
Aktuelle Objekte |
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| Kinokörper EG und 1. OG, Setzen von Filigranwänden |
Setzen der Innentreppe, Foyer |
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| Richtfest vom 8.12.2008 |
Schalung der Sichtbetonwand Westseite Foyer |
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Nutzen Sie auch die Inanspruchnahme von Handwerker-Arbeitsleistungen (§35 a, Abs. 2, Satz 2 EStG). Die Steuerermäßigung beträgt max. 20 % von 6000 EUR für Modernisierungs-/ Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten, d.h. einen Betrag von max. 1200 EUR im Jahr pro Haushalt können Sie steuerlich geltend machen. Für weitere Informationen steht unser Team gern zur Verfügung.
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